Saale-Seitenkanal

Saale-Seitenkanal

13.6.2011 | WSD-Ost

Für den Bau des Saale-Seitenkanals ist die Durchführung eines Scopingtermins geplant. Über das weitere Vorgehen soll nach der Durchführung dieses Termins entschieden werden.

Die folgenden Informationen sollen einen Überblick über Inhalt, Ziele und Ablauf eines Scopingtermins geben:

Der Scopingtermin ist ein Verfahrensschritt der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP; vgl. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG). Diese umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den genannten Schutzgütern (§ 2 Abs. 1 S. 2 UVPG).

Mit dem Sopingtermin wird dem Träger des Vorhabens und den zu beteiligenden Behörden Gelegenheit gegeben, in einer Besprechung Inhalt und Umfang der für die Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzulegenden Unterlagen sowie Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP und sonstige für die Durchführung der UVP erhebliche Fragen zu erörtern. Der Termin dient daher der gegenseitigen Information und Abstimmung.

Zur Vorbereitung des Termins erstellt der Träger des Vorhabens bzw. ein von ihm beauftragter Fachgutachter oder eine andere geeignete Institution einen Vorschlag des vorläufigen Untersuchungsumfangs. Diese sog. Scopingunterlage wird zusammen mit der Einladung zum Scopingtermin von der zuständigen Zulassungsbehörde, d.h. Planfeststellungsbehörde, an die zu beteiligenden Behörden sowie ggf. Sachverständige und Dritte (z.B. anerkannte Naturschutzvereinigungen) versandt.

Der Termin wird durch die Planfeststellungsbehörde geleitet. Über die Besprechung wird von der Planfeststellungsbehörde eine Niederschrift erstellt, die an die Teilnehmer des Termins übersandt wird. Im Ergebnis des Termins unterrichtet die Planfeststellungsbehörde den Träger des Vorhabens über den voraussichtlichen inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Untersuchungsrahmen der UVP sowie den Inhalt und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen
des Vorhabens.

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